Ausrichten von Zulagen, z.B. EFB/IZU

In den meisten Kantonen werden für die Zulagen die Bezeichnungen der SKOS-Richtlinien angewendet, namentlich Einkommensfreibetrag (EFB) und Integrationszulage (IZU). Es gibt auch andere Bezeichnungen. Die Zulagen werden im Kanton Basel-Landschaft beispielsweise als Motivations- und Beschäftigungszuschuss bezeichnet.

Mit Zulagen wird zum einen der Zweck verfolgt, unterstützte Personen, die einer Erwerbsarbeit oder einer Qualifizierung nachgehen, für ihre Bemühungen zu belohnen. Zum anderen werden sie als Motivator für die Teilnahme an sozialen und beruflichen Förder- und Integrationsmassnahmen eingesetzt. 

Unterstützte Personen, die sich nachweislich um ihre berufliche und soziale Integration bemühen, haben mit der Ausrichtung von Zulagen mehr Geld zur Verfügung als andere, die keine Integrationsbemühungen leisten.

Ergänzungen

Ergänzungen

Bei Einführung der Zulagen in den SKOS-Richtlinien wurde das Belohnungssystem kritisiert, weil nicht alle unterstützten Personen davon profitieren können. Beispielsweise können Alleinerziehende keine Integrationsbemühungen leisten, solange sie mit der Kinderbetreuung ausgelastet sind, und in Folge nicht vom Belohnungssystem profitieren. Dieser Nachteil wurde zunächst mit der Einführung der minimalen Integrationszulage MIZ ausgeglichen. Diese Zulage ist noch in einigen kommunalen Regelungen und in Datensystemen erwähnt, kommt aber nach den Empfehlungen der SKOS seit 01. Mai 2016 nicht mehr zur Anwendung.