Kontrollmassnahmen
Sozialhilfeorgane haben verschiedene Kontrollaufgaben. Sie kontrollieren bei Aufnahme und in regelmässigen Abständen im Sozialhilfebezug ihre Zuständigkeit, die Erfüllung von Pflichten und Auflagen und den Bedarf an wirtschaftlicher Hilfe und den Einsatz von Massnahmen für betroffene Personen.
Für die Erfüllung der Kontrollaufgaben durch die Sozialhilfeorgane werden unterstützte Personen zur Mitwirkung aufgefordert. Sie erhalten klare Anweisung, welche Pflichten sie erfüllen müssen und in welcher Form und Art sie die Pflichterfüllung beweisen. Beispielsweise genüg es nicht, einer Person eine bestimmte Anzahl Arbeitssuchbemühungen pro Monat aufzuerlegen. Sie muss unmissverständlich wissen, wie sie die Suchbemühungen vollziehen und beweisen muss.
Unterstützte Personen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, sind zunächst auf ihre Versäumnisse anzusprechen; vgl. Kapitel Erteilung rechtliches Gehör. Die zuständige Fachperson kontrolliert, ob die betroffene Person in der Lage ist, ihre Pflichten zu erfüllen oder ob nachvollziehbare Gründe die Ziele verhindern und ob gegebenenfalls für die Erreichung der Ziele weitere Hilfeleistungen notwendig sind.
Sozialhilfeorgane müssen von sich aus Kontrollen durchführen. Für einige ist das Einverständnis der unterstützten Person erforderlich ist, für andere sind Sozialhilfeorgane per Gesetz berechtigt.
Besteht die Gefahr, dass sich die betroffene Person mit Vorwarnung einer Kontrolle entziehen kann, können unter bestimmten Voraussetzungen Abklärungen ohne Information und Einverständnis der unterstützten Person vorgenommen werden. Das ist manchmal bei Verdacht auf Betrug oder unrechtmässigem Bezug der wirtschaftlichen Hilfe der Fall.
In der Sozialhilfepraxis werden Formulare für die Kontrolle von Auflagen eingesetzt, beispielsweise für den Nachweis von Arbeitssuch- und Wohnungssuchbemühungen. Formulare, die oft verwendet werden, sind in dieser Handlungshilfe abgelegt. Alle sind in der Rubrik Vorlagen A-Z gesammelt.
Die SKOS erklärt die Kontrollmassnahmen in einem Grundlagenpapier (Kontrolle und Sanktionen in der Sozialhilfe).