Kostengutsprache

Eine Kostengutsprache wird erteilt, wenn das zuständige Sozialhilfeorgan bestimmte Kosten garantiert. 

Kostengutsprachen werden in der Regel schriftlich erteilt. Ist sie nicht von Anfang an befristet, sind Drittstellen oder -personen, die davon betroffen sind, über deren Beendigung zu informieren.

Nicht alle Kostengutsprachen entsprechen dem Begehren der gesuchstellenden Personen. Wird ein Antrag nur teilweise bewilligt, ist üer den Antrag eine Entscheidung (Verfügung/Beschluss) mit Rechtsmittelbelehrung zu erlassen, damit Antragstellende ihre Einwände einbringen können; vgl. Kapitel Arten und Beispiele von Verfügungen, Kostengutsprache.

Eine Kostengutsprache setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:

Bestandteile einer Kostengutsprache

  • Name des Sozialhilfeorgans

  • Personalien und Adresse der unterstützten Person oder Organisation

  • Bezeichnung der zugesprochenen Leistung

  • Höhe der monatlichen Kosten und/oder Gesamtkosten

  • Zahlungsintervall und/oder Zahlungsfristen

  • Beginn und Ende sowie Dauer der Kostengutsprache

  • ggf. Gründe für eine Beendigung, z. B. Abbruch der Massnahme oder Wegzug

  • ggf. Vorgaben zur Berichterstattung

  • Datum

  • Unterschrift