Vereinbarung
Schriftliche Vereinbarungen werden aus verschiedenen Gründen eingesetzt, insbesondere für verbindliche Absprachen, die nicht per Gesetz angeordnet sind.
Unterstützte Personen oder Dritte erklären darin ihr Einverständnis zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, beispielsweise mittels Ziel- oder Rückerstattungsvereinbarung, oder es werden Direktzahlungen vereinbart. Auch die Vereinbarung zur Zahlung eines Wohnkostenanteils mit dem GBL aufgrund der Verweigerung einer Wohnungssuche fällt in diesen Bereich.
Vereinbarungen kommen zudem zum Einsatz, wenn die Rechtsprechung nicht im Hoheitsgebiet der Sozialhilfe liegt und daher ein bestimmtes Handeln nicht verfügt werden darf. Beispielsweise werden Zahlungsvereinbarungen mit Eltern und Verwandte mit Vereinbarung geregelt. Kann keine Einigung erzielt werden, müssen Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Weg eingefordert werden.