Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht

Für Informations- und Dokumentenaustausch und Akteneinsicht ist eine Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht notwendig. 

Antragstellende und unterstützte Personen ermöchtigen Sozialhilfeorgane, von sich aus Informationen und Unterlagen anzufordern, soweit dies notwendig ist.

Sozialversicherungen haben teilweise eigene Vorlagen. Einige Arten von Vollmachen sind in den folgenden Kapiteln erklärt.