Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht
Für Informations- und Dokumentenaustausch und Akteneinsicht ist eine Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht notwendig.
Antragstellende und unterstützte Personen ermöchtigen Sozialhilfeorgane, von sich aus Informationen und Unterlagen anzufordern, soweit dies notwendig ist.
Sozialversicherungen haben teilweise eigene Vorlagen. Einige Arten von Vollmachen sind in den folgenden Kapiteln erklärt.
Diese Dateien sind geschützt und stehen Ihnen erst nach dem Login zur Verfügung.
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Entbindung von der ärztlichen Schweigepflichtdocx
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Vollmacht für Auskunft und Akteneinsichtdocx
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Vollmacht für Casino und Glücksspieledocx
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Vollmacht für Direktzahlungendocx
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Vollmacht für PostFinance und Bankendocx
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Vollmacht für Sozialhilfen bei Fallübergabedocx
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Vollmacht für spezifische Anfragendocx
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Vollmacht für vertrauenszahnärztliche Abklärungdocx
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Vollmacht für vertrauensärztliche Abklärungdocx
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Vollmacht für Vertretungendocx
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Vollmacht für Behörden und amtliche Stellendocx
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Entbindung vom Amtsgeheimnis durch SHBdocx
Alle Vorlagen sind Orientierungshilfen für die Ausgestaltung eigener Dokumente. Die Inhalte sind keine verbindlichen Vorgaben, sondern Beispiele von Verfahrensweisen aus der Praxis. Sie sind bewusst ausführlich ausgestaltet und bieten eine Auswahl an Textbausteinen. Denn es ist einfacher, vorhandene Varianten zu löschen als zu ergänzen.
Kantonale und kommunale Sprachregelungen und Rechtsgrundlagen sind bei der endgültigen Ausgestaltung zu berücksichtigen, die Textstellen sind erkennbar gemacht.