Auskunft und Akteneinsicht
Für den Austausch von Informationen und Unterlagen mit Dritten haben unterstütze Personen ihre Vollmacht für Auskunft und Akteneinsicht zu erteilen. Eine Vollmacht muss verschiedene Teile enthalten, damit sie wirksam ist.
Teile einer Vollmacht für Auskunft und Akteneinsicht
Personalien/Adressat der vollmachtgebenden Person
Personalien/Adressat der Person, die Informationen weitergibt
Personalien/Adressat der Person, die die Information erhält
konkrete Angaben über die Informationen, für welche die Vollmacht gilt
Hinweis zu den Rechtsgrundlagen (= Gründen, die zum Informationsaustausch berechtigen)
Hinweis, ob die Information einmalig oder wiederkehrend ist
Dauer der Gültigkeit
Datum
Unterschrift
Verschiedene Organisationen, beispielsweise Sozialversicherungen und Banken, stellen eigene Vollmachten zur Verfügung. Im Sozialhilfebezug wird oft bei der IV-Stelle des jeweiligen Kantons Akteneinsicht verlangt. Sie sind am einfachsten via Suchtext «IV Akteneinsicht [Name Kanton]» zu finden.
Vorlagen siehe Kapitel Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht und Vorlagen A-Z.