Weitere Vollmachten
Sozialhilfeorgane beschaffen jene Informationen und Unterlagen, die für die Ausrichtung der Sozialhilfe erforderlich und rechtlich zulässig sind.
Je schützenswerter die Daten sind, desto umfassender muss die Vollmacht ausgestaltet sein.
Für allgemeine Auskünfte bei öffentlichen Stellen, etwa der Motorfahrzeugkontrolle für die Halteranfrage oder der Zentralstelle 2. Säule in Bern für BVG-Konten, genügt in der Regel ein Einverständnis zur Auskunftseinholung.
Für finanzielle oder gesundheitliche Informationen ist hingegen eine spezifische Vollmacht an einen bestimmten Adressaten erforderlich, die die betroffenen Personen für bestimmte Handlungen erteilen müssen. Die Sozialhilfeorgane haben zu begründen, auf welche gesetzliche Grundlage sie sich für die Einholung der Daten stützen.
Sozialversicherungen, Banken und weitere Institutionen verwenden teilweise eigene Vollmachtsformulare.