Leistungskürzung als Sanktion
Die Nichterfüllung von Auflagen ist nach Kapitel F.2 Skos (Sanktionen) eine Leistungskürzung als Sanktion zu prüfen.
Bevor diese Massnahme erlassen wird, muss überprüft werden, ob der betroffenen Person vorab ihre Auflagen angeordnet wurden und ob sie auf die Konsequenzen einer Pflichtverletzung hingewiesen worden ist; vgl. Kapitel Verfügung einer Auflage und Sanktionen bei Nichterfüllung von Auflagen.
Werden Auflagen nicht erfüllt, ergeht zunächst eine Überprüfung von Auflagen. Der betroffenen Person wir das rechtliche Gehör erteilt. In der Regel wird ihr eine Nachfrist gewährt, in der sie das Versäumte nachholen kann. Zur Erledigung kann sie mittels Mahnung zur Erfüllung einer Auflage aufgefordert werden.
Sind alle notwendigen Verfahrensschritte eingehalten, ist die Auflage weiter gerechtfertigt und ist sie nicht erfüllt, kann eine Leistungskürzung als Sanktion verfügt werden.
Eine Leistungskürzung kann den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL), die fördernden situationsbedingten Leistungen (fördernde SIL) und Zulagen (z.B. EFB, IZU) betreffen.
Dabei sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Zum einen betrifft dies den Umfang der Kürzung und zum anderen die Dauer der Sanktion. Bei der Festlegung des Zeitpunkts für die Umsetzung einer Sanktion ist die Frist für die Eingabe einer Beschwerde zu beachten.
Einer Person muss genug Geld für ihren Lebensunterhalt bleiben. Daher kann nach Empfehlung in den SKOS-Richtlinien der GBL um maximal 30 Prozent für maximal 6 Monate gekürzt werden; vgl. Kapitel Umfang und Dauer einer Leistungskürzung.
Diejenigen Leistungen, die nicht für die Existenzsicherung notwendig sind, beispielsweise Zulagen, können vollständig gestrichen werden.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.
Die SKOS nimmt in folgenden Praxishilfen Bezug zu den Sanktionen: Berufliche Integration für Minderjährige - Auflagen und Sanktionen, Wohnkosten und Sanktionen bei jungen Erwachsenen? und Rückerstattung verlangen und gleichzeitig kürzen: Geht das?