Informationen
Sozialhilfeorgane haben antragstellende und unterstützte Personen schriftlich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und auf die Folgen von Pflichtverletzungen hinzuweisen. Dies tun sie u.a. mit Informationen.
Informationen beantworten oft gestellte Fragen über die Sozialhilfe und den Sozialhilfebezug.
Im Unterschied zu Merkblätter wird in der Regel nicht erwartet, dass die Personen ihre Kenntnisnahme sowie ihr Einverständnis in schriftlicher Form bestätigen. Aus nicht unterschriebenen Dokumente können keine Massnahmen bei Pflichtverletzung folgen.
Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Informationen zum Einsatz.
Diese Handlungshilfe enthält allgemeine Informationen sowie solche mit Bezug zu mehreren Kapiteln. Weitere Informationen finden sich bei den jeweiligen Themen. Sämtliche Unterlagen sind in der Rubrik Vorlagen A–Z abgelegt.
URLs
Broschüre: Charta Sozialhilfe Schweiz
Broschüre: In Not geraten, Sozialkonferenz Kanton ZH
SKOS-RL, Kapitel A.4.2 Abs. 6 und 7
Schutz der Rechte im Verfahren