Aufgaben der Sozialen Dienste

Die Sozialen Dienste führen die Fälle in der Sozialhilfe. Zunächst überprüfen sie die sozialhilferechtliche Zuständigkeit für die antragstellende Person und ihre Bedürftigkeit.

Die Sozialen Dienste übernehmen die persönliche Beratung und richten die materielle Hilfe aus. Ihre generellen Aufgaben sind die Klärung der Notlagen, die Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Festsetzung, Gewährung und Sicherung der Leistungen, die Beratung, Betreuung und Vermittlung, die Ursachenklärung, die Festlegung und Vereinbarung der individuellen Ziele und die Anträge für Massnahmen, soweit sie in ihrer Kompetenz liegen.

Ferner setzen die Sozialen Dienste die finanziellen Mittel nach Vorgaben ein. Im Zentrum ihrer Bemühungen steht das Wiedererlangen der wirtschaftlichen Selbständigkeit der unterstützten Personen.

Die Sozialen Dienste liefern regelmässig Datengrundlagen, damit die Wirkung der Sozialhilfeleistungen überprüft werden kann, beispielsweise für die Statistik über die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Schweiz (= BFS-Statistik).

Die SKOS erklärt u.a. in Kapitel A.2 Skos (Ziele der Sozialhilfe) die Aufgaben der Sozialhilfe.