Aufgaben der Sozialen Dienste
Die Sozialen Dienste führen die Fälle in der Sozialhilfe. Sie prüfen zunächst die sozialhilferechtliche Zuständigkeit sowie die Bedürftigkeit der antragstellenden Personen.
Zu ihren Aufgaben gehören die Abklärung von Notlagen sowie der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Festsetzung, Gewährung und Sicherung von Leistungen, die Beratung, Betreuung und Vermittlung, die Ursachenklärung der Notlage sowie die Festlegung und Vereinbarung individueller Ziele.
Sie übernehmen die persönliche Beratung und richten die materielle Hilfe aus.
Die Sozialen Dienste setzen die finanziellen Mittel gemäss den geltenden Vorgaben ein. Im Zentrum steht dabei die Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der unterstützten Personen.
Sie liefern regelmässig Datengrundlagen, um die Wirkung der Sozialhilfe zu überprüfen.