Bezeichnung der Sozialhilfeorgane

Auf kantonaler Ebene bestehen unterschiedliche Bezeichnungen für Sozialhilfeorgane. Die Sozialbehörde wird etwa auch Fürsorgebehörde, Sozialhilfebehörde oder Sozialhilfekommission genannt. 

In einigen Gemeinden übernimmt der Gemeinderat die Aufgaben der Sozialbehörde, andernorts werden sie von Sozialregionen wahrgenommen, in denen sich mehrere Gemeinden zur gemeinsamen Durchführung der Sozialhilfe zusammenschliessen. 

Über Delegationen, Zusammenschlüsse und deren Bezeichnungen entscheidet der Kanton in seinen Rechtsgrundlagen, wobei die Gemeinde im Rahmen ihrer Autonomie in der Behördenorganisation frei bleibt.