Bezeichnung der Sozialhilfeorgane

Auf der Ebene der Kantone gibt es verschiedene Bezeichnungen für die Sozialhilfeorgane. Beispielsweise wird die Sozialbehörde auch als Fürsorgebehörde, Sozialhilfebehörde oder Sozialhilfekommission bezeichnet. Die Kantone legen ihre Bezeichnung in ihren Sozialhilfegesetzen fest. 

In einigen Gemeinden ist der Gemeinderat für die Aufgaben einer Sozialbehörde zuständig oder die Aufgaben werden von Sozialregionen übernommen (= mehrere Gemeinden schliessen sich für die Ausübung der Sozialhilfe zu einem Verbund zusammen). Über Delegationen, Verbände und deren Bezeichnung entscheidet der Kanton in seinen Rechtsgrundlagen, soweit die Gemeinde wegen der Gemeindeautonomie in ihrer Behördengestaltung- und organisation frei bleibt.