Prüfung der Voraussetzungen

Die Auflage zur Wohnungssuche muss umsetzbar und zumutbar sein; vgl. Kapitel Voraussetzungen für das Erteilen von Auflagen und Gründe für den Verzicht auf Erteilung einer Auflage zur Wohnungssuche.

Vor Erteilung der Auflage zur Wohnungssuche sind daher verschiedene Faktoren zu beachten. 

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflage 

im Allgemeinen

die Auflage stützt sich auf Rechtsgrundlagen,

sie ist im Einzelfall konkretisiert,

sie dient der Zielerreichung,

sie ist umsetzbar,

das Vorgehen ist angemessen und verhältnismässig,

das rechtliche Gehör ist erteilt.

im Einzelnen

die Suche nach einer Wohnung ist Ziel der Sozialhilfe,

das Ziel ist umsetzbar, 

bei der Festlegung der Frist wurde die Kündigungsfrist berücksichtigt,

mit einer neuen Wohnung können die Fixkosten gesenkt werden,

die Person kann selbständig eine Wohnung suchen,

sie kann selbständig einen Umzug organisieren,

sie benötigt Hilfe bei der Wohnungssuche,

sie benötigt Hilfeleistungen für ihren Umzug,

das Formular für die Wohnungssuche wurde erläutert und abgegeben.

Faktoren, die bei der Beurteilung einer Auflage zur Wohnungssuche zu berücksichtigen sind:

  • Dauer der Sozialhilfeunterstützung,

  • Grösse und Zusammensetzung der Familie,

  • allfällige Verwurzelung an einem bestimmten Ort,

  • Alter und Gesundheit der unterstützten Personen; sowie

  • der Grad ihrer sozialen Integration.

Wohnungssuchende erhalten das Merkblatt Wohnen und Sozialhilfebezug, die Bestätigung über die geltenden Mietzinsgrenzwerte am Wohnort und das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen.

Weitere notwendige Hilfeleistungen, beispielsweise Wohnsuchbegleitung oder Hilfeleistungen für Umzug, Transport, Reinigung und Entsorgung sind abzuklären. Es ist hilfreich, den Wohnungssuchenden eine Auswahl an Internetplattformen und andere Dienste für die Wohnungssuche zur Verfügung zu stellen.