Erlassen von Auflagen
Auflagen sind schriftlich zu erteilen, die Verfahrensgrundsätze und -garantien müssen eingehalten werden.
Für die Erfüllung von Auflagen werden Fristen festgelegt. Wird eine Auflage innerhalb der Frist nicht erfüllt, hat sich die betroffene Person jedoch nachweislich gemäss den Vorgaben bemüht, kann eine Fristverlängerung gewährt werden, sofern die Auflage weiterhin zielführend ist. In der Sozialhilfepraxis betrifft dies häufig die Auflage zur Wohnungssuche; vgl. Kapitel Auflagen im Bereich Wohnen.
Die Erfüllung einer Auflage muss festgelegt werden, damit unterstützte Personen wissen, wie sie ihre Ziele erreichen können. Bei der Erteilung einer Auflage zur Arbeitssuche genügt es beispielsweise nicht, lediglich die Anzahl der Suchbemühungen festzulegen, Art und Form sind vorzugeben.