Mahnung zur Erfüllung einer Auflage

Wenn eine Person eine Auflage erhalten hat und diese nicht oder nur teilweise erfüllt, obwohl ihr dies zumutbar ist, ist sie auf ihr Versäumnis hinzuweisen und zur Stellungnahme aufzufordern. Die Verfahrensgrundsätze und -garantien müssen eingehalten werden.

Die betroffene Person ist mit Fristsetzung zur Nachholung des Versäumten aufzufordern. Dabei ist ihr mitzuteilen, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anordnung drohen; vgl. Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren

Inhalte einer Mahnung

  • Bezeichnung der Auflage mit Hinweis der ersten Auferlegung

  • Begründung der Verfehlung

  • Aufforderung zur Stellungnahme unter Fristsetzung

  • Aufforderung zur Nachholung des Versäumten unter Fristsetzung

  • Androhung von Massnahmen bei Nichterfüllung