Mahnung zur Erfüllung einer Auflage
Hat eine Person eine Auflage angeordnet bekommen und erfüllt sie diese nicht oder nur teilweise, obwohl es ihr zuzumuten ist, ist sie auf ihr Versäumnis anzusprechen und zur Stellungnahme aufzufordern; vgl. Kapitel Erteilung rechtliches Gehör.
Die betroffene Person mit Fristsetzung zum Nachholen des Versäumten aufgefordert. Ihr wird mitgeteilt, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anordnung folgen.
Die Aufforderung zur Erfüllung von Pflichten ist im Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren, abgelegt.
Inhalte einer Mahnung
Bezeichnung der Auflage
Gründe der Verfehlungen
Aufforderung zur Stellungnahme mit Frist
Aufforderung zur Erfüllung des Versäumten mit Frist
Androhung der Massnahmen bei Nichterfüllung