Mahnung zur Erfüllung einer Auflage

Hat eine Person eine Auflage angeordnet bekommen und erfüllt sie diese nicht oder nur teilweise, obwohl es ihr zuzumuten ist, ist sie auf ihr Versäumnis anzusprechen und zur Stellungnahme aufzufordern; vgl. Kapitel Erteilung rechtliches Gehör

Die betroffene Person mit Fristsetzung zum Nachholen des Versäumten aufgefordert. Ihr wird mitgeteilt, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anordnung folgen. 

Die Aufforderung zur Erfüllung von Pflichten ist im Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren, abgelegt.

Inhalte einer Mahnung

  • Bezeichnung der Auflage

  • Gründe der Verfehlungen

  • Aufforderung zur Stellungnahme mit Frist

  • Aufforderung zur Erfüllung des Versäumten mit Frist

  • Androhung der Massnahmen bei Nichterfüllung