Mahnung zur Erfüllung einer Auflage
Wenn eine Person eine Auflage erhalten hat und diese nicht oder nur teilweise erfüllt, obwohl ihr dies zumutbar ist, ist sie auf ihr Versäumnis hinzuweisen und zur Stellungnahme aufzufordern. Die Verfahrensgrundsätze und -garantien müssen eingehalten werden.
Die betroffene Person ist mit Fristsetzung zur Nachholung des Versäumten aufzufordern. Dabei ist ihr mitzuteilen, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anordnung drohen; vgl. Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren.
Inhalte einer Mahnung
Bezeichnung der Auflage mit Hinweis der ersten Auferlegung
Begründung der Verfehlung
Aufforderung zur Stellungnahme unter Fristsetzung
Aufforderung zur Nachholung des Versäumten unter Fristsetzung
Androhung von Massnahmen bei Nichterfüllung