Voraussetzungen für die Erteilung von Auflagen

Bevor eine Auflage angeordnet wird, sind verschiedene Faktoren zu prüfen. 

Checkliste zur Erteilung von Auflagen

die Auflage stützt sich auf Rechtsgrundlagen,

sie ist im Einzelfall konkretisiert,

sie dient der Zielerreichung,

sie ist umsetzbar,

das Vorgehen ist angemessen und verhältnismässig,

das rechtliche Gehör ist erteilt,

die Auflage ist verbindlich angeordnet.

Für die Erfüllung von Auflagen stellen Sozialhilfeorgane geeignete berufliche und soziale Angebote bereit, damit eine Person die Ziele erfüllen kann. Geeignet sind sie nach Kapitel A.2 Erläuterungen c Skos (Angebote zur beruflichen und sozialen Integration), wenn sie den beruflichen Voraussetzungen, dem Alter, dem Gesundheitszustand, den persönlichen Verhältnissen und den Fähigkeiten der betroffenen Person entsprechen. In den SKOS-Richtlinien werden die Auflagen in Kapitel F.1 Skos (Auflagen) erklärt.

Ergänzungen

Ergänzungen

Der Begriff der persönliche Verhältnisse bedeutet beispielsweise, dass überprüft werden muss, ob eine Person die Auflage auf zumutbare Weise erfüllen kann. Am Beispiel einer Auflage zur Teilnahme einer Arbeitsmassnahme ist die Zielerreichung dahingehend zu überprüfen, ob die teilnehmende Person aufgrund der Wegstrecke die Möglichkeit hat, pünktlich beim Integrationsanbieter einzutreffen. Hat eine alleinerziehende Person beispielsweise eine Wegstrecke zurückzulegen, die ihr nicht ermöglicht, vor Einsatzbeginn ihr Kind in der Kita abzugeben, ist die Teilnahme an der Integrationsmassnahme ihren persönlichen Verhältnissen nicht angepasst.