Rückerstattungsverpflichtung
Mit einer Rückzahlungsverpflichtung werden die Bedingungen für die Rückzahlung einer Schuld verbindlich geregelt. Sie nennt die Gründe für eine Rückzahlung sowie die Modalitäten der Rückerstattung.
Ist eine Rückzahlung bereits während des laufenden Sozialhilfebezugs möglich, wird monatlich ein angemessener Betrag vom Lebensunterhalt abgezogen.
Bei wirtschaftlicher Verselbstständigung ist die Rückzahlung der Restschuld neu zu vereinbaren oder in der Abschlussverfügung verbindlich festzulegen.
Die Sozialbehörde regelt die Einzelheiten in ihrem Handbuch. Bestehen übergeordnete Vorgaben, kann darauf im Handbuch verwiesen werden.
URLs
→ Verrechnung von unrechtmässig bezogenen oder zweckentfremdeten Leistungen mit laufender Unterstützung
SKOS-RL, Kapitel E.5 (Verzicht oder Stundung)
SKOS-RL, Kapitel F.2 Erläuterungen d
→ Sanktion und Verrechnung