Schuldanerkennung

Als Schuldanerkennung gilt die Erklärung einer Schuld gegenüber einem Sozialhilfeorgan. Mit ihrer Unterschrift bestätigen unterstützte Personen, dass sie der Sozialhilfe Geld schulden.

Eine Schuldanerkennung wird im Sozialhilfebezug verwendet, wenn die Schuld nicht sofort zurückbezahlt wird oder die Gesamthöhe noch nicht feststeht.

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SKOS-RL, Kapitel E.4 

Verrechnung von unrechtmässig bezogenen oder zweckentfremdeten Leistungen mit laufender Unterstützung

SKOS-RL, Kapitel E.5

Verzicht oder Stundung

SKOS-RL, Kapitel F.2 Erläuterungen d

Sanktion und Verrechnung