Schuldanerkennung
Als Schuldanerkennung wird eine Erklärung über eine Schuld gegenüber einer anderen Person oder Organisation bezeichnet. Unterstützte Personen bestätigen mit ihrer Unterschrift über eine Schuldanerkennung, dass sie der Sozialhilfe Geld schulden.
Eine Schuldanerkennung kommt im Sozialhilfebezug zur Anwendung, wenn eine unterstützte Person ihre Schuld nicht sofort zurückbezahlt und/oder die Gesamtschuld noch nicht feststeht.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.
In dieser Handlungshilfe sind Schuldanerkennungen hinterlegt, die im Sozialhilfebezug oft verwendet werden. Weitere sind in den dazugehörigen Kapiteln abgelegt und in der Rubrik Vorlagen A-Z.