Individualisierung
Individualisierung bedeutet, dass die Leistungen einer unterstützten Person ihrer individuellen Situation anzupassen sind.
Die Sozialhilfeleistungen sollen sowohl den Zielen der Sozialhilfe als auch dem Bedarf und den Möglichkeiten einer betroffenen Person entsprechen. Die Grundlage dazu bildet die systematische Abklärung der materiellen, persönlichen und sozialen Verhältnisse.
Wirtschaftliche und persönliche Hilfe wird dem Bedarf und den Möglichkeiten der unterstützten Person angepasst.
Sie ist individuell auszugestalten und richtet sich nach den Zielen der Sozialhilfe.
Ergänzungen
Sozialhilfeorgane sind verpflichtet, den gesetzlichen Handlungsspielraum im Leistungsbereich auszuschöpfen, insbesondere bei individuellen Leistungen. Dient eine Massnahme den vereinbarten Zielen, ist die Leistung zu gewähren und pflichtgemäss einzusetzen; vgl. Kapitel Gleichbehandlung.