Leistung und Gegenleistung
Das Gegenleistungsprinzip verknüpft den Bezug wirtschaftlicher Hilfe mit der Mitwirkung der unterstützten Personen.
Wird Sozialhilfe gewährt, können die Sozialhilfeorgane eine Gegenleistung erwarten, etwa die Teilnahme an zumutbaren Integrationsmassnahmen. Dafür stellen sie geeignete Angebote bereit.
Das Prinzip zeigt sich auch darin, dass Mitwirkung honoriert wird, beispielsweise durch Zulagen. Diese werden in den meisten Kantonen als Einkommensfreibetrag (EFB) und Integrationszulage (IZU) bezeichnet.
Für den Bezug von Sozialhilfeleistungen werden Gegenleistungen erwartet. Diese werden entsprechend honoriert.
Grundsätzlich ist der Bezug von Sozialhilfeleistungen ohne Mitwirkung nicht möglich.
URL