Menschenwürde

Die Menschenwürde steht an erster Stelle aller Grundrechte und ist wegweisend für die Konkretisierung der weiteren Grundrechte. Sie ist in der Bundesverfassung verankert.

Art. 7 BV Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

  • Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung und Wertschätzung aufgrund seines Menschseins, unabhängig von Leistungen oder sozialem Status. 

  • Seine Einzigartigkeit und Andersartigkeit sind anzuerkennen.

  • Das Gemeinwesen gewährleistet die Sicherung der materiellen Existenz und schafft Möglichkeiten zur Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben. 

  • Unterstützte Personen haben ein Mitspracherecht, sodass sie nicht zum Objekt staatlichen Handelns werden. Die kantonalen Sozialhilfegesetze sichern die materielle Existenz und stellen das zum Leben Notwendige sicher.