Menschenwürde
Die Menschenwürde steht an erster Stelle aller Grundrechte und ist wegweisend für die Konkretisierung der weiteren Grundrechte. Sie ist in der Bundesverfassung verankert.
► Art. 7 BV Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung und Wertschätzung aufgrund seines Menschseins, unabhängig von Leistungen oder sozialem Status.
Seine Einzigartigkeit und Andersartigkeit sind anzuerkennen.
Das Gemeinwesen gewährleistet die Sicherung der materiellen Existenz und schafft Möglichkeiten zur Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Unterstützte Personen haben ein Mitspracherecht, sodass sie nicht zum Objekt staatlichen Handelns werden. Die kantonalen Sozialhilfegesetze sichern die materielle Existenz und stellen das zum Leben Notwendige sicher.