Ursachenklärung
Die umfassende Abklärung der materiellen, persönlichen und sozialen Verhältnisse betroffener Personen schliesst die Frage nach der Ursache einer Notlage ein. Ziel dieser Ursachenklärung ist die bestmögliche, rasche und nachhaltige Integration ins berufliche und soziale Leben. Ist die Ursache einer Notlage bekannt, können Hilfeleistungen der Sozialhilfe massgeblich zum Erreichen dieses Ziels beitragen.
Die Ursachenklärung findet unabhängig von der Ermittlung einer Notlage statt. Das bedeutet, dass die Hilfe nicht abhängig davon ist, ob eine Person selbstverschuldet oder aus anderen Gründen in Not gerät; vgl. Kapitel Ursachenunabhängigkeit.