Ursachenklärung

Die umfassende Abklärung der materiellen, persönlichen und sozialen Verhältnisse betroffener Personen umfasst auch die Klärung der Ursache einer Notlage. 

Ziel dieser Ursachenklärung ist eine möglichst rasche, nachhaltige Integration in das berufliche und soziale Leben. Ist die Ursache bekannt, können Leistungen der Sozialhilfe wesentlich zur Zielerreichung beitragen.

Die Ursachenklärung erfolgt unabhängig von der Feststellung einer Notlage. Die Hilfeleistung ist somit nicht davon abhängig, ob eine Person selbstverschuldet oder aus anderen Gründen in eine Notlage geraten ist; vgl. Kapitel Ursachenunabhängigkeit.