Ursachenunabhängigkeit

Ursachenunabhängigkeit bedeutet, dass materielle Hilfe nicht von den Ursachen einer Notlage abhängig gemacht wird. Unterstützungsleistungen werden verschuldensunabhängig beurteilt.

Die Ursachenklärung ist für die Anspruchsberechtigung zwar irrelevant, kann jedoch für den Verlauf und die Ausgestaltung der Sozialhilfeleistungen von Bedeutung sein.

Sozialhilfe wird verschuldensunabhängig gewährt.

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SKOS-RL, Kapitel A.3 Abs. 5

Ursachenunabhängigkeit