AIG Ausländer- und Integrationsgesetz

Für ausländische Staatsangehörige gilt das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländergesetz, AIG) und die dazugehörige Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE).

Art. 1 AIG Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Zudem regelt es die Förderung von deren Integration.

  • Das Gesetz gilt für Ausländerinnen und Ausländer, soweit nicht Bestimmungen des Bundesrechts oder von der Schweiz abgeschlossene völkerrechtliche Verträge vorgehen.

  • Für Ausländerinnen und Ausländer gelten andere Regelungen als für Schweizerinnen und Schweizer.

Im Vollzug und in der Auslegung des AIG arbeitet die Sozialberatung eng mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) des Bundes sowie mit den kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden (MIGRA; im Kanton Aargau: MIKA) zusammen. Diese sind von der Einreise bis zur Einbürgerung zuständig.

Das SEM regelt die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen und entscheidet, wer in der Schweiz Schutz vor Verfolgung erhält. Das MIGRA ist für Bewilligungen, Integration sowie ausländerrechtliche Massnahmen und deren Vollzug zuständig.