Ausländer und Sozialhilfebezug
Für den Bezug von Sozialhilfe ist das Aufenthaltsrecht der antragstellenden Person entscheidend.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt fest, unter welchen Bedingungen Personen in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten dürfen, und entscheidet über Schutzgewährung. Zudem informiert es auf seiner Website über die verschiedenen Ausweiskategorien. Die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sind für Bewilligungen, Integration sowie ausländerrechtliche Massnahmen und deren Vollzug zuständig.
Die Art der Bewilligung bestimmt, ob Rechte, Pflichten und Leistungsansprüche nach kantonalem Sozialhilferecht oder nach anderen gesetzlichen Grundlagen, beispielsweise Asylrecht, beurteilt werden.
Niedergelassene, Ausweis C, EU/Efta (Niederlassungsbewilligung)
Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht
Aufenthalter, Ausweis B, EU/Efta (Aufenthaltsbewilligung)
Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht
Kurzaufenthalter, Ausweis L, EU/Efta (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht
Anerkannte Flüchtlinge, Ausweis B
Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht
Staatenlose, Ausweis B
Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht
Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, Ausweis F
Sozialhilfe nach kantonalen Bestimmungen
Vorläufig aufgenommene Ausländer, Ausweis F
Sozialhilfe nach kantonalen Bestimmungen oder nach AsylG
Asylsuchende, Ausweis N
Sozialhilfe nach AsylG
Schutzbedürftige, Ausweis S
Sozialhilfe nach AsylG
Ausländerinnen und Ausländer ohne Bleiberecht erhalten Nothilfe. Dazu zählen Personen, deren Aufenthaltsrecht erloschen ist, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde, sowie Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretens- oder Negativentscheid und jeweils rechtskräftiger Wegweisung (einschliesslich Dublin-Out-Fällen).
Ein Dublin-Out bezeichnet ein Wegweisungsverfahren, bei dem die betroffene Person in einen Drittstaat ausreisen muss, sich jedoch noch in der Schweiz aufhält, weil die Übernahme durch den Drittstaat noch aussteht.
URLs
Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum
Unterstützung von Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs
Unterstützung ausländischer Personen aus Drittstaaten