Ausländer und Sozialhilfebezug

Für den Bezug von Sozialhilfe ist das Aufenthaltsrecht der antragstellenden Person entscheidend. 

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt fest, unter welchen Bedingungen Personen in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten dürfen, und entscheidet über Schutzgewährung. Zudem informiert es auf seiner Website über die verschiedenen Ausweiskategorien. Die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sind für Bewilligungen, Integration sowie ausländerrechtliche Massnahmen und deren Vollzug zuständig.

Die Art der Bewilligung bestimmt, ob Rechte, Pflichten und Leistungsansprüche nach kantonalem Sozialhilferecht oder nach anderen gesetzlichen Grundlagen, beispielsweise Asylrecht, beurteilt werden.

  • Niedergelassene, Ausweis C, EU/Efta (Niederlassungsbewilligung) 

    Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht

  • Aufenthalter, Ausweis B, EU/Efta (Aufenthaltsbewilligung)

    Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht

  • Kurzaufenthalter, Ausweis L, EU/Efta (Kurzaufenthaltsbewilligung)

    Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht

  • Anerkannte Flüchtlinge, Ausweis B

    Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht

  • Staatenlose, Ausweis B

    Regelsozialhilfe nach kantonalem Sozialhilferecht

  • Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, Ausweis F

    Sozialhilfe nach kantonalen Bestimmungen

  • Vorläufig aufgenommene Ausländer, Ausweis F

    Sozialhilfe nach kantonalen Bestimmungen oder nach AsylG

  • Asylsuchende, Ausweis N

    Sozialhilfe nach AsylG

  • Schutzbedürftige, Ausweis S

  • Sozialhilfe nach AsylG

Ausländerinnen und Ausländer ohne Bleiberecht erhalten Nothilfe. Dazu zählen Personen, deren Aufenthaltsrecht erloschen ist, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde, sowie Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretens- oder Negativentscheid und jeweils rechtskräftiger Wegweisung (einschliesslich Dublin-Out-Fällen).

Ein Dublin-Out bezeichnet ein Wegweisungsverfahren, bei dem die betroffene Person in einen Drittstaat ausreisen muss, sich jedoch noch in der Schweiz aufhält, weil die Übernahme durch den Drittstaat noch aussteht.

URLs

URLs

Webseite SEM

MIGRA (Liste nach Kantone)

Ausweiskategorien 

SKOS-Merkblatt 

Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum

SKOS-Merkblatt  

Unterstützung von Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs

SKOS-Merkblatt 

Unterstützung ausländischer Personen aus Drittstaaten