BV Bundesverfassung
Die Bundesverfassung (BV) regelt die Grundordnung und das Zusammenleben in der Schweiz. In ihr sind Leitsätze (= was wir tun) enthalten. Die Strategien (= wie wir es tun) werden mit Gesetzen, Verordnungen und Erlassen konkretisiert.
Die Bundesverfassung steht an oberster Stelle des schweizerischen Rechtssystems. Sämtliche weitere Rechtsgrundlagen sind der Bundesverfassung untergeordnet und dürfen ihr nicht widersprechen. Der Bund entscheidet, welche Gesetze er auf Bundesebene erlässt und welche Rechte einem Kanton oder einer Gemeinde übertragen werden.
Die Bundesverfassung gibt es seit dem Jahr 1848. Im Jahr 1999 wurde sie komplett revidiert. Die aktuelle Bundesverfassung ist seit dem 1. Januar 2000 in Kraft. Seitdem ist auch das Grundrecht eines jeden Menschen auf Hilfe in Notlagen garantiert. Dieses Recht umfasst mindestens Nahrung, Kleidung und ein «Dach über dem Kopf». Ergänzt ist es mit dem Recht auf eine medizinische Grundversorgung.
In Folge der revidierten Bundesverfassung wurden die persönliche Hilfe (= Beratung, Begleitung und Vermittlung) und die Ziele zur beruflichen und sozialen Integration in den kantonalen Sozialhilfegesetzen formuliert. Mit diesen Zielen gehen die Kantone über die Vorgaben des Bundes hinaus.