DSG Datenschutzgesetz
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die dazugehörige Verordnung (VDSG) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierung (VDSZ) regelt auf Bundesebene die Bestimmungen für alle Kantone.
Auf der Webseite der eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sind u.a. alle Rechtsgrundlagen aufgelistet.
Der Datenschutz wird zum einen für private Personen und zum anderen für Bundesorgane erklärt; vgl. Kapitel Anspruch auf Schutz der persönlichen Daten, Anspruch auf Verschwiegenheit und Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht.
In einem Kanton regelt die kantonale Datenschutzbehörde den Datenschutz und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen.
Die neue Datenschutzbestimmungen sind seit 1. September 2023 in Kraft. Das Datenschutzgesetz, das im Jahr 1993 in Kraft gesetzt wurde, hielt der Gleichwertigkeit zu anderen Datenschutzbestimmungen mit denjenigen der umliegenden EU/EWR-Staaten nicht mehr stand. Mit der umfassenden Revision sichert der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Ländern.