FK Flüchtlingsabkommen

Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (FK), auch «Genfer Flüchtlingskonvention» genannt, wurde am 28. Juli 1951 in Genf abgeschlossen und trat am 21. April 1955 in Kraft.

Es hält in Anlehnung an die Charta der Vereinten Nationen folgende Grundsätze fest:

  • Menschen sollen die Menschen- und Freiheitsrechte ohne Unterschied geniessen.

  • Diese Rechte und Grundfreiheiten sind zu gewährleisten.

  • Die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist kontinuierlich zu verbessern und durch neue Vereinbarungen zu erweitern.

  • Internationale Zusammenarbeit sowie die Unterstützung von Staaten, die durch Asylgewährung aussergewöhnlich belastet sind, sind zu fördern.

  • In der Hoffnung, dass alle Staaten unter Berücksichtigung des sozialen und humanitären Charakters des Flüchtlingsproblems alles in ihrer Macht Stehende tun, um Spannungen zwischen Staaten zu verhindern (Präambel, Absatz 5 FK).