StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) sind diejenigen Taten aufgeführt, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. Das bedeutet, es können nur Strafen und Massnahmen für Vergehen verhängt werden, die im StGB auch als Strafbestände gelten. 

Ein erster Entwurf des StGB entstand im Jahr 1893. Im Jahr 1938 wurde das StGB mit Volksabstimmung eingeführt. Im Jahr 1942 wurden sämtliche kantonale Strafgesetze abgeschafft, insbesondere die zivile Todesstrafe und die Strafbarkeit bei Homosexualität, die in einigen Kantonen noch bestand. Seitdem richten die Kantone in Strafsachen nur noch im Bereich des kantonalen Verfahrensrechts, der Steuergesetzgebung und in einzelnen weiteren Zuständigkeiten.

Das StGB in der heutigen Form hat seine letzte grosse Revision im Jahr 2007 durchlaufen. Die formelle Differenzierung zwischen Zuchthaus-, Gefängnis- und Haftstrafen wurden mit dem Begriff Freiheitsstrafe ersetzt. Freiheitsstrafen unter 6 Monaten wurden zugunsten von Geldstrafen abgeschafft.

Die Massnahmen bei Verurteilung wurden in Folge der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Jahr 2016 verschärft. 

Das StGB kommt in der Sozialhilfepraxis u.a. zur Anwendung, wenn ein Sozialhilfemissbrauch, also ein Betrug und unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfeleistungen, vorliegt und das zuständige Sozialhilfeorgan bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige einreicht. Die dazugehörigen Artikel des StGB sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.

Die SKOS informiert über die Verschärfung der Strafe bei Sozialhilfemissbrauch von Ausländerinnen und Ausländer in einer Praxishilfe (Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 01. Oktober 2016).