StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) sind die Handlungen aufgeführt, die ausdrücklich unter Strafe stehen. Strafen und Massnahmen können nur für Tatbestände verhängt werden, die im StGB definiert sind.

Ein erster Entwurf des StGB entstand im Jahr 1893. 1938 wurde es in einer Volksabstimmung angenommen und 1942 in Kraft gesetzt. Damit wurden die kantonalen Strafgesetze weitgehend abgeschafft, darunter auch die zivile Todesstrafe sowie die in einzelnen Kantonen noch bestehende Strafbarkeit homosexueller Handlungen. Seither sind die Kantone in Strafsachen im Wesentlichen nur noch für das Verfahrensrecht sowie einzelne Spezialbereiche zuständig.

Die heute gültige Fassung des StGB wurde letztmals 2007 umfassend revidiert. Dabei wurden die früheren Strafarten Zuchthaus-, Gefängnis- und Haftstrafe zur einheitlichen Freiheitsstrafe zusammengeführt. Freiheitsstrafen unter 6 Monaten wurden zugunsten von Geldstrafen weitgehend abgeschafft.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wurden die Massnahmen 2016 verschärft.

In der Sozialhilfepraxis kommt das StGB insbesondere bei Sozialhilfemissbrauch zur Anwendung, etwa bei Betrug oder unrechtmässigem Bezug von Leistungen. In solchen Fällen kann das zuständige Sozialhilfeorgan Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die relevanten Strafnormen werden in den folgenden Kapiteln erläutert.

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StGB (Gesetz)

SKOS-Merkblatt

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 1. Oktober 2016

SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe, S. 26