Art. 66a StGB Landesverweisung

Ausländerinnen und Ausländer, die wegen Sozialhilfemissbrauchs verurteilt werden, können aus der Schweiz weggewiesen werden. Befinden sie sich noch in der Schweiz und in einer Notlage, erhalten sie Nothilfe.

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StGB (Gesetz)

SKOS-Merkblatt

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 1. Oktober 2016

SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe, S. 26