Art. 66a StGB Landesverweisung
Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einem Sozialhilfemissbrauch verurteilt worden sind, können aus der Schweiz weggewiesen werden. Solange sie sich noch in der Schweiz aufhalten und in einer Notlage sind, erhalten sie Nothilfe.
Die SKOS informiert über die Verschärfung der Strafe bei Sozialhilfemissbrauch von Ausländerinnen und Ausländer in einer Praxishilfe (Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 01. Oktober 2016).