Art. 66a StGB Landesverweisung
Ausländerinnen und Ausländer, die wegen Sozialhilfemissbrauchs verurteilt werden, können aus der Schweiz weggewiesen werden. Befinden sie sich noch in der Schweiz und in einer Notlage, erhalten sie Nothilfe.
URLs
URLs
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 1. Oktober 2016
Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe, S. 26