Verwaltungsrechtspflegegesetze der Kantone

Die Kantone legen in ihren Verwaltungsrechtspflegesetzen die öffentlichen Angelegenheiten der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte fest. Privatrechtliche Ansprüche sind vom Zivilgericht geltend zu machen.

Die Kantone legen das Verfahren bis und mit Erlass einer Verfügung und auch das Rechtsmittel- oder Beschwerdeverfahren fest. Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich daher von Kanton zu Kanton. Es sind jedoch nur kantonale Bestimmungen zulässig, welche die bundesrechtlichen Minimalgarantien einhalten. 

Die Gesetze regeln u.a.  Geltungsbereich, allgemeinen Vorschriften, Untersuchungsgrundsatz von Amtes wegen, Aktenensichtsrecht, Einspracheverfahren und Rechtsmittelfristen, Kosten eines Verfahrens sowie Parteientschädigung, unentgeltliche Rechtspflege, Rekurs- und Rekursinstanz, Rekursgründe, Inhalt der Rekursschrift,  und die aufschiebende Wirkung.

Je nach Kanton werden die Gesetze anders bezeichnet.