Ehe und eingetragene Partnerschaften

Sozialhilferechtlich sind die Regelungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) für Ehepaare relevant, wenn sich Eheleute trennen. Denn dann ist der Unterhalt zu klären. Die Regelungen für eingetragene Partnerschaften sind im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) geregelt.

Bei Ehe sind u.a. folgende Punkte relevant:

  • Paare helfen sich gegenseitig.

  • Bei Trennung ist der Ehegattenunterhalt zu regeln.

  • Verzichtet ein Ehegatte auf Ansprüche und wird er von der Sozialhilfe unterstützt, so wird ihm ein angemessener Beitrag in Abzug gebracht.

  • Kommt das Gemeinwesen für den Unterhalt auf, geht der Unterhaltsanspruch mit allen Rechten an das Gemeinwesen über.

  • Es besteht kein Wahlrecht zwischen dem Bezug von Unterhaltsbeiträgen und Sozialhilfeleistungen, der Anspruch auf Unterhalt geht dem Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe vor.

Die SKOS erklären die ehelichen und partnerschaftlichen Unterhaltspflichten in Kapitel D.4.1 Skos.