Familie
In der Sozialhilfepraxis werden bei elterlicher Trennung häufig die Regelungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) angewendet, insbesondere zur Klärung des Unterhalts.
Für Familien sind dabei u. a. folgende Punkte relevant:
Eltern sorgen gemeinsam für den Unterhalt ihrer Kinder.
Wird der gemeinsame Haushalt aufgehoben, legt das Gericht auf Antrag eines Ehegatten die Unterhaltsbeiträge für die Kinder fest.
Bei Bezug von Sozialhilfe sind Kindesunterhaltsansprüche geltend zu machen; ein Verzicht zulasten der Sozialhilfe ist ausgeschlossen.
Die Eltern sind insoweit von der Unterhaltspflicht befreit, als dem Kind zugemutet werden kann, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern hat Vorrang vor anderen Unterhaltspflichten und dauert grundsätzlich bis zur Volljährigkeit.
Verfügt das Kind noch nicht über eine angemessene Ausbildung, haben die Eltern bis zu deren ordentlichem Abschluss für seinen Unterhalt aufzukommen.
Die Berechnung eines Elternbeitrags ist an anderer Stelle erläutert.