Familie
In der Sozialhilfepraxis werden die Regelungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) oft angewendet, wenn sich die Eltern trennen. Denn dann ist der Unterhalt zu klären.
Bei Familien sind u.a. folgende Punkte relevant:
Eltern sorgen gemeinsam für den Unterhalt der Kinder.
Wird ein gemeinsamer Haushalt aufgehoben, so muss das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Unterhaltsbeiträge an die Kinder festlegen.
Bei Sozialhilfebezug müssen Kindesunterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Ein Verzicht zulasten der Sozialhilfe ist nicht möglich.
Die Eltern sind in dem Mass von der Unterhaltspflicht befreit, als dem Kind zuzumuten ist, den Unterhalt durch eigene Mittel selbst zu bestreiten.
Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind geht anderen Unterhaltspflichten vor; sie dauert bis zur Volljährigkeit.
Hat das Kind keine angemessene Ausbildung, haben die Eltern bis zum Abschluss einer ordentlichen Ausbildung für den Unterhalt aufzukommen.
Die SKOS erklären die elterlichen Unterhaltspflichten in Kapitel D.4.2 Skos.