Alleinerziehende und Verwandtenunterstützung
In Kapitel D.4.3 Erläuterungen a Skos (Verwandtenunterstützung gemäss ZGB), ist erwähnt, dass Alleinerziehende gegenüber ihren Eltern keine Verwandtenunterstützung geltend machen können, wenn ihr Bedarf an wirtschaftlicher Hilfe aufgrund einer Einschränkung ihrer Erwerbstätigkeit durch Kinderbetreuung gegeben ist; vgl. Kapitel Alleinerziehende und Arbeit. Diese Regelung stützt sich auf folgende rechtliche Grundlage:
► Art. 329 Art. 1 ZGB Umfang und Geltendmachung des Anspruches
Der Anspruch auf Unterstützung ist gegen die Pflichtigen in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung geltend zu machen und geht auf die Leistung, die zum Lebensunterhalt des Bedürftigen erforderlich und den Verhältnissen des Pflichtigen angemessen ist.
1bis Kein Anspruch auf Unterstützung kann geltend gemacht werden, wenn die Notlage auf einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit zur Betreuung eigener Kinder beruht.
Die Abklärung einer Verwandtenunterstützung ist dennoch zu vollziehen, weil die Eltern der alleinerziehenden Person zur Verwandtenunterstützung gegenüber dem Kind der alleinerziehenden Person verpflichtet werden können.
Alleinerziehende, die durch die Betreuung von eigenen Kindern keinem Erwerb nachgehen können, haben keinen Anspruch auf Verwandtenunterstützung durch ihre Eltern, aber ihre Kinder.