Alleinerziehende und Verwandtenunterstützung
In Kapitel D.4.3 Erläuterungen a SKOS (Verwandtenunterstützung gemäss ZGB) wird festgehalten, dass Alleinerziehende gegenüber ihren Eltern keine Verwandtenunterstützung geltend machen können, wenn ihre wirtschaftliche Notlage auf eine durch Kinderbetreuung eingeschränkte Erwerbstätigkeit zurückzuführen ist; vgl. Kapitel Alleinerziehende und Arbeit.
Diese Regelung stützt sich auf folgende rechtliche Grundlage:
► Art. 329 Art. 1 ZGB Umfang und Geltendmachung des Anspruches
Der Anspruch auf Unterstützung ist gegen die Pflichtigen in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung geltend zu machen und geht auf die Leistung, die zum Lebensunterhalt des Bedürftigen erforderlich und den Verhältnissen des Pflichtigen angemessen ist.
1bis Kein Anspruch auf Unterstützung kann geltend gemacht werden, wenn die Notlage auf einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit zur Betreuung eigener Kinder beruht.
Die Abklärung einer Verwandtenunterstützung ist dennoch vorzunehmen, da die Eltern der alleinerziehenden Person gegenüber deren Kinder unterstützungspflichtig sein können.
Alleinerziehende, die aufgrund der Betreuung eigener Kinder keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, haben keinen Anspruch auf Verwandtenunterstützung durch ihre Eltern, wohl aber für ihre Kinder.
URLs
Berechnung der Verwandtenunterstützung
Auswirkungen des revidierten Rechts zum Kindesunterhalt auf die Sozialhilfe, Seite 3
Verwandtenunterstützung
SKOS-RL, Kapitel D.4.3 Erläuterungen a
Verwandtenunterstützung gemäss ZGB