Unterstützung von Schweizerinnen und Schweizer
In den allgemeinen Bestimmungen bis Art. 11 ZUG und ab Art. 12 ZUG sind die Regelungen für Schweizerinnen und Schweizer festgelegt. Sie sind in den folgenden Kapiteln erklärt.
In den allgemeinen Bestimmungen bis Art. 11 ZUG und ab Art. 12 ZUG sind die Regelungen für Schweizerinnen und Schweizer festgelegt. Sie sind in den folgenden Kapiteln erklärt.