Abgabe von Unterlagen
Stellt eine Person einen Antrag auf Hilfe, erhält sie Unterlagen, die auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen sind.
Über die Form und den Umfang entscheiden die Gemeinden.
Sozialhilfeorgane haben Art, Form, Umfang und Inhalt so zu gestalten, dass sie für antragstellende Personen bewältigbar bleiben.
Die Verfahrensrechte nach Art. 29 Abs. 1 BV (Allgemeine Verfahrensgarantien) gewährleisten einen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.
Für das Verfahren ist es wichtig, Abgabe und Eingang von Unterlagen mit Datum aktenkundig zu machen. So kann u.a. nachgewiesen werden, ab wann das Verwaltungsverfahren eröffnet wurde.
Oft verwendete Antragsdokumente
Unterlagenliste
Antrag auf Sozialhilfe
Merkblatt über Rechte und Pflichten
Informationen zum Sozialhilfebezug