Erstellen eines Bedarfsbudgets

Das Bedarfsbudget berücksichtigt die wiederkehrenden Ausgaben der materiellen Grundsicherung und Einnahmen. Es ist mit den antragstellenden Personen zu besprechen und von ihnen unterschreiben zu lassen. 

Zur Bestimmung der Ausgaben sind insbesondere die Wohn- und Lebensform sowie die Personengruppe der antragstellenden Personen zu berücksichtigen. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) sowie die Wohnkosten variieren je nach Lebens- und Wohnsituation. Für bestimmte Personengruppen, etwa obdachlose Menschen oder junge Erwachsene, gelten zudem besondere Unterstützungsansätze und Regelungen.

Das Bedarfsbudget legt zudem fest, in welcher Form die Leistungen ausgerichtet werden, beispielsweise durch Überweisung an die unterstützte Person, mittels Kostengutsprachen oder Direktzahlungen an die Begünstigten.

In der Sozialhilfepraxis werden verschiedene Budgets angewendet, aus denen sich das Bedarfsbudget ergibt; vgl. Budgets und Berechnungen.

Positionen eines Bedrafsbudgets 

  • Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)

  • Wohnkosten

  • Krankenkassenprämie KVG abzüglich IPV

  • wiederkehrende situationsbedingte Leistungen

  • Einnahmen
URLs

URLs

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen c

Budgetberechnung

SKOS-RL, Kapitel C.7 Erläuterungen b

Rahmenverfügung und Unterstützungsbudget