Erstellen eines Bedarfsbudgets
Das Bedarfsbudget berücksichtigt die wiederkehrenden Ausgaben der materiellen Grundsicherung und Einnahmen. Es ist mit den antragstellenden Personen zu besprechen und von ihnen unterschreiben zu lassen.
Zur Bestimmung der Ausgaben sind insbesondere die Wohn- und Lebensform sowie die Personengruppe der antragstellenden Personen zu berücksichtigen. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) sowie die Wohnkosten variieren je nach Lebens- und Wohnsituation. Für bestimmte Personengruppen, etwa obdachlose Menschen oder junge Erwachsene, gelten zudem besondere Unterstützungsansätze und Regelungen.
Das Bedarfsbudget legt zudem fest, in welcher Form die Leistungen ausgerichtet werden, beispielsweise durch Überweisung an die unterstützte Person, mittels Kostengutsprachen oder Direktzahlungen an die Begünstigten.
In der Sozialhilfepraxis werden verschiedene Budgets angewendet, aus denen sich das Bedarfsbudget ergibt; vgl. Budgets und Berechnungen.
Positionen eines Bedrafsbudgets
Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)
Wohnkosten
Krankenkassenprämie KVG abzüglich IPV
wiederkehrende situationsbedingte Leistungen
- Einnahmen
URLs
SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen c
Budgetberechnung
SKOS-RL, Kapitel C.7 Erläuterungen b
Rahmenverfügung und Unterstützungsbudget