Prüfung der fehlenden Leistungen (Subsidiaritäten)

Die Strukturierung eines Sozialhilfefalls verlangt, dass nicht nur das Vorhandene erfasst wird, sondern auch das noch Mögliche angeregt und eingefordert wird. 

Daher ist zu empfehlen, beim Erstellen eines Bedarfsbudgets auch diejenigen Leistungen zu erwähnen, die noch in Abklärung sind. 

Weitere Abklärungen können Eigenleistungen und Leistungen von Dritten betreffen; vgl. Kapitel Subsidiarität.

Für einige antragstellende Personen sind die Antragsformulare schwer zu verstehen. Darum sind besonders anderssprachige Menschen zu ihren schriftlichen Angaben auch persönlich zu befragen und auf fehlende Unterlagen hinzuweisen.

In einer schriftlichen Sachverhaltsabklärung ist es aufgrund vorgelegter Dokumente unmöglich, immer alle möglichen Leistungen zu erkennen. In einem Abklärungsgespräch sind mögliche Sachverhalte näher abzufragen.