Prüfung der vorhandenen Mittel
Unterstützte Personen müssen ihre eigenen Mittel für ihren Lebensunterhalt einsetzen. Einnahmen werden an die Sozialhilfeleistungen angerechnet. Auch das Vermögen wird abgeklärt. Erst, wenn es aufgebraucht ist, haben Sie einen Bedarf an Leistungen.
In den meisten Kantonen gelten Freibeträge bei Aufnahme in Unterstützung. Ausschlaggebend ist das kantonale Recht.