Prüfung von fehlenden Unterlagen, Mahnung

Zur Beurteilung der Bedürftigkeit sind Unterlagen einreichen, sowohl bei Antragstellung als auch im Sozialhilfebezug. Fehlende Unterlagen werden mit Anordnung und Fristsetzung eingefordert, verbunden mit dem Hinweis auf die Folgen bei Versäumnis. Die Aufforderung zur Einreichung ist unmissverständlich zu formulieren; fehlende Informationen und Unterlagen sind daher aufzulisten.

Die gesetzte Frist muss angemessen sein, sodass die betroffene Person die Unterlagen innert dieser Frist beschaffen kann. Zudem ist in der Aufforderung auf die Konsequenzen bei Nichterfüllung hinzuweisen.

Die Aufforderung ist per Post mit Nachverfolgung zu versenden.

Ein Mahnschreiben

  • geht an alle beschwerdeberechtigten Parteien

  • mit Versand-/Nachverfolgungsmöglichkeit.

  • Forderungen sind vollständig aufgeführt,

  • eine angemessene Frist ist gesetzt,

  • Unterstützung ist angeboten,

  • Konsequenzen bei Nichterfüllung sind genannt,

  • Verweis auf die Rechtsgrundlagen sind enthalten.