Aufnahmegepräch
Gespräche werden in der jeweiligen Amtssprache geführt; vgl. Kapitel Sprache eines Verfahrens.
Bei Bedarf werden für ein Aufnahmegespräch Übersetzungshilfen beigezogen. Es ist sicherzustellen, dass die betroffenen Personen dem Gespräch folgen und den Inhalt verstehen können.
Das Aufnahmegespräch dient der abschliessenden Sachverhaltsabklärung, der Sicherstellung notwendiger Massnahmen sowie der Festlegung individueller Auflagen und Ziele.
Da im Anschluss eine Aufnahmeverfügung erstellt wird, werden im Gespräch sämtliche darin aufzunehmenden Punkte behandelt; das rechtliche Gehör wird gewährt.
Checkliste für ein Aufnahmegespräch
alle Informationen und Dokumente liegen vor,
die Leistungen sind gesichert,
die notwendigen Unterschriften sind vorhanden,
die monatlich beizubringenden Unterlagen sind festgelegt,
die individuellen Ziele und Auflagen sind besprochen,
die Intervalle der persönlichen Gespräche sind vereinbart,
das rechtliche Gehör ist umfassend erteilt.