Aufnahmegepräch
Aufnahmegespräch und Abklärungsgespräch können zeitgleich erfolgen oder die einzelnen Inhalte und Aufgaben können ineinander übergehen. In der Regel benötigen antragstellende Personen aber mehr als ein Gespräch bis alle Unterlagen vorliegen und die Fragen geklärt sind. Wird nur ein Gespräch durchgeführt, wird es in der Regel als Aufnahmegespräch bezeichnet.
Das Aufnahmegespräch dient u.a. der abschliessenden Sachverhaltsabklärung, der Gewährleistung von sichernden Massnahmen und der Festlegung von individuellen Auflagen und Zielen. Das Formular für Vorbereitung und Durchführung Abklärungsgespräch wird vervollständigt.
Weil im Anschluss eine Aufnahmeverfügung vorbereitet wird, werden alle Punkte im Aufnahmegespräch besprochen, die in die Verfügung aufgenommen werden; das rechtliche Gehör wird erteilt.
Checkliste über die wesentlichen Punkte eines Aufnahmegesprächs
√ alle Informationen und Dokumente liegen vor,
√ die Leistungen sind gesichert,
√ die notwendigen Unterschriften sind vorhanden,
√ die monatlich beizubringenden Unterlagen sind festgelegt,
√ die individuellen Ziele und Auflagen sind besprochen,
√ die Intervalle der persönlichen Gespräche sind vereinbart,
√ das rechtliche Gehör ist umfassend erteilt.
Gesprächseinladungen sind im Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren, abgelegt.