Prüfung einer Weiterführung

Sozialhilfeorgane legen fest, in welchen Intervallen der Bedarf einer Weiterführung der wirtschaftlichen Hilfe überprüft wird. 

Es gibt Sozialhilfeorgane, die den unterstützten Personen in festgelegten Abständen einen Fragebogen und Antrag auf Weiterführung vorlegen und bestimmte Dokumente einverlangen. Antragstellende Personen werden zur aktuellen Sachverhaltsabklärung und Erteilung des rechtlichen Gehörs eingeladen. Die Vorbereitung und Durchführung findet analog einem Abklärungsgespräch bei Aufnahme statt. 

Die Sozialbehörde erlässt eine Verfügung auf Weiterführung.

Weitere Gesprächseinladungen sind im Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren, abgelegt. Ein Formular für den Nachweis der beizubringenden Unterlagen ist im Kapitel Kontrollmassnahmen abgelegt.

Ergänzungen

Ergänzungen

Sozialhilfebehörden, die in regelmässigen Abständen über die Weiterführung eines Sozialhilfeantrags entscheiden, tun dies in der Regel alle 12 Monate. Es sind jedoch auch andere Intervalle möglich. Wichtig ist, dass alle unterstützten Personen gleich behandelt werden und über die Notwendigkeit eines Antrags auf Weiterführung früh genug informiert sind.

Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Weiterführung werden die Abklärungen für die Feststellung der Zuständigkeit und Bedürftigkeit wie bei Antrag auf Aufnahme vorgenommen. Das zuständige Sozialhilfeorgan entscheidet, wie weit die Abklärungen bei einer Weiterführung gehen. Beispielsweise gibt es Soziale Dienste, die mit jedem Antrag auf  Weiterführung die Informationen über die Verwandten einholen. Andere tun dies nur, wenn sich die Verwandten bei Aufnahme in der Schweiz wohnhaft waren.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.