Handlungsschritte bei Beendigung
Bei Beendigung in einem Aufnahmeprozess oder nach einer Sozialhilfeunterstützung sind alle Personen und Organisationen zu informieren, die im Fallverlauf involviert sind, beispielsweise Vertretungen, die als Partei gelten, Amt für Migration, kantonale Sozialämter, Sozialversicherungsanstalten.
Sicherungsmassnahmen sind aufzuheben, beispielsweise Leistungsabtretungen, Kostengutsprachen, weitere Vereinbarungen und Vollmachten.
Noch offene Forderungen sind abzuklären. Hat eine unterstützte Person beispielsweise eine Rückzahlungsverpflichtung unterschrieben, mit der sie sich für einen monatlichen Abzug eines Teilbetrags vom Lebensunterhalt einverstanden erklärt hat, ist diese Vereinbarung ab Ende einer Sozialhilfeunterstützung nicht mehr umsetzbar, weil keine Auszahlung mehr vollzogen wird. Besteht noch eine Restschuld, ist in einer neuen Rückzahlungsvereinbarung die Bedingungen festzulegen und in der Abschlussverfügung zu erwähnen. Hat eine unterstützte Person eine Schuldanerkennung unterschrieben, ist die Rückzahlung ab Ende eines Sozialhilfebezugs ebenfalls festzulegen.
Bestehen Sicherungsmassnahmen von Leistungen, die über den Sozialhilfebezug hinaus bestehen bleiben, oder solche, die noch einzuleiten sind, sind sie ebenfalls in der Verfügung zu erwähnen und weiter zu sichern.
In der Regel wird ein Abschlussgespräch durchgeführt. Erscheinen Personen nicht persönlich zum Gespräch, sind notwendige Informationen schriftlich weiterzureichen. Die Betroffenen werden darauf hingewiesen, dass eine Abschlussverfügung vorbereitet wird und erhalten die Gelegenheit, innert einer festgelegten Frist mögliche Einwände schriftlich einzureichen. Mit diesem Vorgehen wird das rechtliche Gehör vor Erlass einer Verfügung erteilt.
Manchmal kommt es vor, dass bei Wegzug eine neue Sozialhilfestelle nach Informationen und Dokumenten der zuziehenden Person verlangt. Die Weitergabe ist mit Einverständnis der betroffenen Personen möglich; vgl. Kapitel Fallübergabe.
Checkliste für den Fallabschluss
das rechtliche Gehör wurde gewährt,
alle involvierten Personen und Organisationen sind informiert,
Abtretungen, Direktzahlungen, Kostengutsprachen sind aufgehoben,
offene Rückforderungen sind gesichert,
die Einstellung der Leistungen ist im Datensystem eingetragen,
Schlussrechnung und Entscheidung (Verfügung/Beschluss) ist vorbereitet.