Handlungsschritte bei Beendigung

Bei Beendigung eines Aufnahmeprozesses oder einer Sozialhilfeunterstützung sind alle im Fall involvierten Personen und Stellen zu informieren, etwa Vertretungen, das Amt für Migration, kantonale Sozialämter oder Sozialversicherungsanstalten.

Sicherungsmassnahmen sind aufzuheben, beispielsweise Leistungsabtretungen, Kostengutsprachen sowie weitere Vereinbarungen und Vollmachten.

Bestehen Sicherungsmassnahmen, die über den Sozialhilfebezug hinaus weitergelten oder noch einzuleiten sind, sind diese ebenfalls in der Verfügung festzuhalten und entsprechend zu sichern.

Offene Forderungen sind zu klären. Hat eine unterstützte Person eine Rückzahlungsverpflichtung mit monatlichen Abzügen vom Lebensunterhalt unterzeichnet, ist diese nach Beendigung der Sozialhilfe nicht mehr umsetzbar, da keine Auszahlungen mehr erfolgen. Eine allfällige Restschuld ist entweder sofort fällig oder mit einer neuen Rückerstattungsverpflichtung zu regeln und ebenfalls in der verfügung festzuhalten. Gleiches gilt bei einer unterzeichneten Schuldanerkennung, deren Forderung ab Ende einer Sozialhilfeunterstützung fällig ist.

Bei Wegzug kann eine neue Sozialhilfestelle Informationen und Unterlagen zur zuziehenden Person anfordern. Die Weitergabe erfolgt mit Einverständnis der betroffenen Person; vgl. Kapitel Fallübergabe.

In der Regel wird ein Abschlussgespräch durchgeführt. Erscheinen betroffene Personen nicht persönlich, werden die notwendigen Informationen schriftlich übermittelt. Sie werden darüber informiert, dass eine Abschlussverfügung ergeht, und erhalten die Möglichkeit, innert Frist schriftlich Stellung zu nehmen.

Zuletzt ist die Verfügung vorzubereiten.

Fallabschluss

  • das rechtliche Gehör ist gewährt,

  • alle involvierten Personen und Organisationen sind informiert,

  • Abtretungen, Direktzahlungen und Kostengutsprachen sind aufgehoben,

  • offene Rückforderungen sind gesichert,

  • die Leistungseinstellung ist im System erfasst,

  • Schlussrechnung und Entscheidung (Verfügung/Beschluss) sind vorbereitet.