Rückzug eines Sozialhilfeantrags
Es kommt manchmal vor, dass eine antragstellende Person während einer Abklärungsphase erkennt, dass sie keinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe hat oder aus anderen Gründen ihr Gesuch zurückzieht. Manchmal kommt es auch vor, dass eine unterstützte Person im laufenden Sozialhilfebezug von such ais den Antrag auf Hilfe zurückziehen will.
Stellt sie den Antrag auf Rückzug mündlich, kann der Antrag mit dem Formular «Aufrechterhaltung und Rückzug eines Antrags» verschriftlicht werden. So wird sichergestellt, dass das Vorgehen im Einverständnis der Betroffenen ist. Auf dem Formular ist auch die Möglichkeit der Aufrechterhaltung erwähnt, damit keine Person den Eindruck bekommt, dass sie zum Rückzug gedrängt wird.
Das Formular kann auch eingesetzt werden, wenn sich eine antragstellende oder unterstützte Person während einer Abklärungsphase nicht mehr meldet und unklar ist, ob sie weiteren Bedarf hat. Sie erhält eine schriftliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme; vgl. Kapitel Prüfung der fehlenden Unterlagen, Mahnung. Das Formular kann für ihre Stellungnahme beigelegt werden.
Ein schriftlicher Rückzug auf einen Antrag ersetzt keinen Entscheid (Verfügung/Beschluss). Mit dem Einverständnis der betroffenen Personen kann lediglich angenommen werden, dass sie mit der Beendigung des Verfahrens einverstanden ist und mit dem Entscheid auf Beendigung des Verfahrens erlassen werden kann.