Formen eines Verfahrens

Verwaltungsverfahren werden in der Regel schriftlich durchgeführt. Der mündlichen Form bedient man sich bei der Erhebung von Beweisen, bei Verhandlungen sowie bei der Beratung von Behörden, bevor sie einen Entscheid fällen. 

Im Rahmen einer Sachverhaltsabklärung wird in der Regel verlangt, dass betroffene Personen persönlich zu Gesprächen erscheinen; vgl. Kapitel A.4.1 Erläuterungen b Skos (Vertretung im Verfahren). 

Personen soll möglichst schnell und unbürokratisch Hilfeleistungen bekommen. 

An manchen Wohnorten meldet sich eine antragstellende Person persönlich beim zuständigen Sozialhilfeorgan und erhält die für die Anmeldung erforderlichen Dokumente ausgehändigt. An anderen Wohnorten besteht die Möglichkeit, die Anmeldeunterlagen via Webseite herunterladen. 

Das Anfordern per Post oder E-Mail ist eine weitere Möglichkeit, an die Unterlagen zu gelangen. Eine Anmeldung soll auch denjenigen Personen möglich sein, die nicht persönlich vorsprechen können, beispielsweise weil sie sich in einer Einrichtung befinden. 

Behördliche Anordnungen und Erlasse werden dem Adressaten in der Regel mit einer nachverfolgbarer Sendung per Post zugestellt. Einige Sozialhilfeorgane tun dies mit Einschreiben oder A-Post Plus. Ist eine Postzustellung nicht möglich, kann das Dokument persönlich gegen Unterschrift und datiert übergeben werden; vgl. Kapitel Erlass-, Versand- und Übergabedaten.