Verfügung auf Einstellung (= Abschluss)
Kann die unterstützte Person ihren Lebensunterhalt wieder selbständig aus eigenen Mitteln bestreiten, oder zieht sie an einen neuen Wohnort um, wird das Verfahren beendet und es kommt zum Abschluss.
Je nach Grund der Einstellung, enthält die Verfügung andere Textbausteine.
Das Vorgehen beim Einstellen von Leistungen ist in Kapitel F.3 Erläuterungen b Skos (Vorgehen beim Einstellen von Leistungen) ausführlich erklärt; vgl. auch Kapitel (Teil-)Einstellung von Leistungen.