Verfügung einer Auflage
Eine Auflage ist in der rechtlichen Bedeutung eine besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten. Im Verwaltungsrecht ist es die belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt. In der Sozialhilfe sind es die besonderen Bedingungen, die eine Person einhalten und erfüllen oder unterlassen muss, damit sie wirtschaftliche Hilfe erhält. Dies kann die Verpflichtung zur Stellensuche sein oder die, für sein Kind eine angemessene Betreuung zu organisieren.
Die Möglichkeit zur Auferlegung von Auflagen sind in den kantonalen Rechtsgrundlagen festgelegt; die Art und Form der Pflichterfüllung wird im Einzelfall konkretisiert. Weil beispielsweise nicht jede unterstützte Person eine Arbeit oder Wohnung suchen muss, gelten sie nicht für alle Personen in einem Kanton und können nicht in den kantonalen Rechtsgrundlagen geregelt werden; vgl. Kapitel Individuelle Auflagen.
Das Erlassen von Auflagen hat noch keine unmittelbaren Nachteile für die Betroffenen und muss nicht in jedem Fall mit Verfügung entscheiden werden; vgl. Kapitel Zwischenentscheid und Zwischenentscheid und Verfügung, Unterschied. Folgen jedoch Konsequenzen aufgrund Nichterfüllung der Auflagen, sind sie, unter Einhaltung der Verfahrensrechte, mit Verfügung zu erlassen.
Beispiele von individuellen Auflagen und die dazugehörigen Verfügungen und Kostengutsprachen sind in den Handlungshilfen bei den jeweiligen Themen abgelegt. Für die Auflagen stehen verschiedene Textbausteine zur Verfügung. Alle Verfügungen sind in der Rubrik Vorlagen A-Z abrufbar.