Verfügung über eine selbständige Erwerbstätigkeit
Der Erhalt oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist mit Verfügung zu erteilen, weil die Form der Arbeit an Bedingungen geknüpft ist; vgl. Kapitel Selbständigerwerbende.
Der Erhalt oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist mit Verfügung zu erteilen, weil die Form der Arbeit an Bedingungen geknüpft ist; vgl. Kapitel Selbständigerwerbende.