Verfügung von Einzelanträgen

Bei der Aufnahme in die Sozialhilfe sowie während des Sozialhilfebezugs können betroffene Personen Kosten und Massnahmen beantragen. 

Leistungen, die im Einzelfall notwendig sind, fallen häufig unter die situationsbedingten Leistungen (SIL). Daneben sind auch andere Einzelanträge möglich, etwa wenn eine Person die Übernahme der vollen Wohnkosten beantragt, obwohl diese über dem geltenden Mietzinsgrenzwert liegen.

Zur Einhaltung der Verfahrensgrundsätze gehört, dass Anträge behandelt werden. 

Im Bereich der SIL werden Anträge in der Praxis häufig mündlich gestellt und beantwortet. Zielen antragstellende Personen ihr Gesuch von sich aus zurück, beispielsweise weil sie erkennen, dass ihr Begehren aussichtslos ist, ist nicht zwingend eine Schriftform über die Ablehnung erforderlich. Besteht die antragstellende Person jedoch auf ihrem Begehren, ist der Entscheid schriftlichzu eröffnen.

Beispiele für Einzelanträge sowie die entsprechenden Verfügungen und Kostengutsprachen sind in den Handlungshilfen bei den jeweiligen Themen abgelegt und zudem in der Rubrik Vorlagen A–Z abrufbar.