Zwischenentscheid

Der Begriff Zwischenentscheid ist eine rein rechtliche Beurteilung der Gerichte in einem Beschwerdeverfahren. Wenn sich das Gericht damit befasst, ob eine Auflage anfechtbar ist oder nicht, dann wird der Begriff «Zwischenentscheid» verwendet. 

Es soll verhindert werden, dass sich ein Gericht nicht mit Entscheiden befassen muss, die noch keine wiedergutmachenden Nachteile für die betroffenen Personen haben. Nichtanfechtbare Zwischenentscheide sind lediglich verfahrensleitende Anordnungen.

Das Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG) formuliert den Zwischenentscheid auf Bundesebene wie folgt: