Bezeichnung

Eine Verfügung ist zu bezeichnen. Man unterscheidet beispielsweise nach Art des Organs, welches die Verfügung erlässt. Je nach Sozialhilfeordnung gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. 

Beispiele von Bezeichnungen

  • Verfügung

  • Entscheid

  • Leistungsentscheid

  • Beschluss

  • Anordnung

  • Protokoll der Sozialbehörde

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Bezeichnungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Ergänzungen

Ergänzungen

In den Kantonen sind die Bezeichnungen in den Rechtsgrundlagen nachzulesen. Bei Unsicherheiten steht das kantonale Sozialamt den Gemeinden beratend zur Verfügung.

Beispielsweise ist im Kanton Zürich im Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GGO) in § 135 Abs. 2 (Form der Entscheide) festgelegt, dass Entscheide durch eine Kollegialbehörde mit Beschluss, eine Entscheidung durch eine Einzelperson mit Verfügung erlassen wird. Im Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich ist in § 10 VRG der Überbegriff «Anordnung» festgelegt.